Aktive Arbeitsmarktpolitik in Südtirol
Von der Strategie zur Umsetzung
Südtirol verfolgt die aktive Arbeitsmarktpolitik mit absolutem Vorrang. Die geltende Strategie und ihre Umsetzung sind in zwei Dokumenten festgelegt:
- dem Strategiedokument „AM#S²2030 | Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030“ und
- dem vorherigen Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“.
Die Notwendigkeit, angesichts der sich abzeichnenden Herausforderungen die Transformationen des Arbeitsmarktes zu gestalten, unterstreicht die Bedeutung effizienter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen für Betriebe, Arbeitnehmende und Arbeitsuchende. Aktive Arbeitsmarktpolitik leistet einen wesentlichen Beitrag sowohl zur wirtschaftlichen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit Südtirols.
Südtirol hat sich an der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie „GOL“ beteiligt, die mit europäischen Mitteln aus dem „PNRR“ finanziert wird.
Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030
Der Südtiroler Arbeitsmarkt ist stark – aber er steht unter Druck. Viele Menschen sind beschäftigt, viele Betriebe suchen Personal, und trotzdem finden offene Stellen und passende Arbeitskräfte nicht immer zusammen.
Im Vergleich mit den italienischen Regionen ist Südtirols Arbeitsmarkt sehr gut aufgestellt. Zugleich zeigen leistungsfähige Arbeitsmärkte in Mittel- und Nordeuropa, wohin die Entwicklung gehen kann. An diesen Maßstäben orientiert sich Südtirol. Es reicht nicht, irgendetwas zu tun. Gute Arbeitsmarktpolitik muss dort ansetzen, wo sie tatsächlich wirkt. Dafür braucht es klare Ziele, eine strategische Grundausrichtung und den Mut, Prioritäten zu setzen.
Mit AM#S²2030 hat Südtirol eine Strategie für die aktive Arbeitsmarktpolitik bis 2030. Sie zeigt, wie der Arbeitsmarktservice Südtirol seine Dienstleistungen weiterentwickeln will: konkreter, digitaler, vernetzter – und näher an den Bedürfnissen von Menschen und Betrieben.
Vertiefung: Strategiedokument „AM#S²2030 | Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030“
Angenommen von der Landesarbeitskommission am 28.01.2026, genehmigt mit Änderungen von der Südtiroler Landesregierung am 10.04.2026, Beschluss Nr. 284:
Der Name klingt ein wenig nach Formel. Gemeint ist aber etwas sehr Konkretes: AM#S²2030 steht für aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktservice und Südtirol – mit Blick auf das Jahr 2030.
Dazu passt S#Return: Südtirolerinnen und Südtiroler, die anderswo arbeiten, sollen leichter zurückfinden. Gleichzeitig sollen neue Talente gewonnen und vorhandene Potenziale im Land besser genutzt werden.
Denn Fachkräftesicherung heißt nicht nur: Menschen von außen anwerben. Sie heißt auch: Menschen im Land aktivieren, qualifizieren, begleiten, Betriebe unterstützen und Südtirol als Arbeits- und Lebensstandort attraktiver machen.
Nicht alles ist bereits so, wie es sein sollte und wir es gerne hätten. Aber genau daran arbeiten wir.
Hohe Beschäftigung ist gut. Sie löst aber nicht automatisch alle Probleme.
Südtirol erlebt ein Fachkräfteparadoxon: Viele Menschen arbeiten, und trotzdem fehlen Betrieben passende Arbeits- und Fachkräfte. Gleichzeitig gibt es Menschen, deren Potenzial am Arbeitsmarkt noch nicht ausreichend genutzt wird.
Dazu kommen große Veränderungen:
- Digitalisierung und künstliche Intelligenz verändern Berufe.
- Die ökologische Transformation schafft neue Anforderungen.
- Der demografische Wandel macht Arbeitskräfte knapper.
- Migration, Rückkehr und Wegzug verändern den Arbeitsmarkt.
Aktive Arbeitsmarktpolitik kann diese Entwicklungen nicht allein steuern. Aber sie kann helfen, Übergänge besser zu gestalten, Arbeitslosigkeit zu verringern und Betriebe bei der Personalsuche zu unterstützen.
Im Mittelpunkt steht eine einfache Frage:
Wie finden offene Stellen und passende Menschen besser zueinander?
Die Kernleistung des Arbeitsmarktservice Südtirol ist die maßgeschneiderte Vermittlung zwischen registrierten Arbeitslosen und offenen Stellen.
Dabei geht es nicht darum, irgendeine Stelle möglichst schnell irgendwie zu besetzen. Entscheidend ist, dass Stelle und Person gut zusammenpassen:
- fachlich,
- zeitlich,
- räumlich,
- und mit Blick auf die persönliche Lebenssituation.
Gute Vermittlung hilft Menschen, stabil in Arbeit zu kommen. Und sie hilft Betrieben, verlässlich Personal zu finden.
Nicht jede Person braucht dieselbe Unterstützung.
Manche Menschen benötigen nur eine gute Information über passende Stellen. Andere brauchen Orientierung, Weiterbildung, Sprachkurse, digitale Grundkompetenzen oder eine intensivere Begleitung.
Der Arbeitsmarktservice setzt deshalb auf unterschiedliche Dienstleistungen:
- Profilierung und persönliche Beratung,
- berufliche Erstorientierung,
- Vereinbarung geeigneter Maßnahmen,
- Vermittlung an konkrete Arbeitsstellen,
- Sprach- und Digitalkurse,
- Coaching,
- Praktika und Erprobungen,
- Unterstützung bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Wichtig ist: Die Beratung soll verständlich, verbindlich und nützlich sein. Wer sich an den Arbeitsmarktservice wendet, soll wissen, welche Schritte möglich sind und was als Nächstes passiert.
Bis 2030 liegt der Schwerpunkt auf den registrierten Arbeitslosen. Danach können weitere Zielgruppen stärker einbezogen werden, etwa Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, oder Personen aus der sogenannten stillen Reserve.
Vertiefung: Eine zielgruppenspezifische Arbeitsmarktpolitik
Auszug aus dem Strategiedokument „AM#S²2030 | Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030“
Personalsuche ist aufwändiger geworden. Deshalb baut der Arbeitsmarktservice bis 2030 einen Service für Unternehmen auf.
Er soll Betriebe unterstützen bei:
- guten und rechtskonformen Stellenanzeigen,
- Veröffentlichung von Stellenangeboten,
- Vorauswahl geeigneter Personen,
- Informationen zu Förderungen und Praktika,
- Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung,
- EURES und grenzüberschreitender Suche,
- Arbeitsgenehmigungen für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern.
Der Arbeitsmarktservice ersetzt keine privaten oder verbandlichen Angebote. Er versteht sich als zusätzlicher Partner – besonders dort, wo öffentliche Arbeitsmarktpolitik Betriebe und Arbeitsuchende besser verbinden kann.
Fachkräftesicherung beginnt nicht erst bei der Anwerbung von außen.
Viele Menschen leben bereits in Südtirol, sind aber nicht oder nicht im gewünschten Ausmaß erwerbstätig. Dazu gehören registrierte Arbeitslose, Frauen, ältere Menschen, junge Menschen am Übergang von Ausbildung zu Arbeit, Menschen mit Behinderungen oder Personen mit geringen Qualifikationen.
Der Arbeitsmarktservice kann dazu beitragen, diese Potenziale besser zu nutzen:
- durch Beratung, Vermittlung, Qualifizierung, Daten und einen stärkeren Service für Unternehmen.
- Gleichzeitig soll Südtirol sichtbarer werden: mit alleJobs Südtirol, der Euregio-Jobbörse, dem Welcome Service und besseren Informationen über Chancen am Südtiroler Arbeitsmarkt.
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So schließt sich der Kreis zu S#Return: Rückkehr erleichtern, Talente gewinnen, vorhandene Potenziale aktivieren und Betriebe besser unterstützen gehören zusammen.
Eine erfolgreiche Fachkräftestrategie schaut nicht nur nach außen. Sie beginnt im Land selbst.
Deshalb setzt das Strategiedokument auf die Erhöhung der Erwerbstätigkeit: mehr Frauen in Beschäftigung, bessere Chancen für ältere Arbeitskräfte, frühere und gut begleitete Übergänge junger Menschen in den Arbeitsmarkt sowie bessere Integration von Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Vertiefung: Arbeits- und Fachkräftemangel sowie Ansatzpunkte für Fachkräftegewinnung
Auszug aus dem Strategiedokument „AM#S²2030 | Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030“
Südtirol kann sich gut präsentieren. Aber Kommunikation allein schafft keine Fachkräfte.
Ein Arbeitsmarkt ist attraktiv, wenn die Rahmenbedingungen stimmen: gute Arbeitsplätze, faire Entwicklungschancen, Weiterbildung, angemessene Löhne, leistbarer Wohnraum, Mobilität, Betreuung, Offenheit und verlässliche öffentliche Dienstleistungen.
Das Strategiedokument nennt drei besonders wichtige Hebel:
- berufliche Weiterbildung,
- ein leistungsfähiges dezentrales Kollektivvertragssystem,
- leistbarer Wohnraum als Standort- und Rekrutierungsfaktor.
Vertiefung: Attraktivität des Arbeitsmarktes, des Arbeitgebers oder des Arbeitsplatzes?
Auszug aus dem Strategiedokument „AM#S²2030 | Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030“
Ein Arbeitsmarkt funktioniert besser, wenn alle mehr wissen:
- Welche Stellen sind offen?
- Welche Kompetenzen werden gesucht?
- Wo finde ich passende Bewerberinnen und Bewerber?
- Welche Berufe verändern sich?
- Wo gibt es Arbeitskräftepotenzial?
Deshalb baut der Arbeitsmarktservice seine Informations- und Monitoringtätigkeit aus.
Ein zentrales Instrument ist alleJobs Südtirol, die Südtiroler Metajobbörse. Sie verknüpft öffentliche und private Jobbörsen und macht Stellenangebote besser sichtbar.
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Aktive Arbeitsmarktpolitik soll auch jene erreichen, die es am Arbeitsmarkt schwerer haben:
- Langzeitarbeitslose,
- Menschen mit Behinderungen,
- Menschen mit chronischen Erkrankungen,
- Geflüchtete,
- Personen mit geringen Qualifikationen,
- Menschen mit mehrfachen Vermittlungshürden.
Dafür braucht es Beratung, passende Maßnahmen, gute Zusammenarbeit mit Betrieben und ein starkes Netzwerk.
Mehr Frauenbeschäftigung entsteht nicht durch Appelle allein.
Es braucht gute Rahmenbedingungen: verlässliche Betreuung, faire Arbeitsbedingungen, passende Arbeitszeiten, berufliche Entwicklungschancen und eine Arbeitswelt, in der Frauen nicht benachteiligt werden.
Die „AM#S²2030 | Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030“ behandelt Frauen, Vereinbarkeit und Gleichberechtigung als eigenes Handlungsfeld. Im Mittelpunkt stehen die Verringerung geschlechtsspezifischer Unterschiede, bessere Chancen auf hochwertige Erwerbsarbeit und weniger Eigenkündigungen aufgrund fehlender Vereinbarkeit.
Der Arbeitsmarktservice trägt dazu bei, indem er:
- Frauen bei der Arbeitsuche gezielt unterstützt,
- Betriebe sensibilisiert,
- Informationen über Kündigungsgründe und Erwerbsverläufe verbessert,
- passende Vermittlung und Beratung anbietet,
- mit anderen Stellen zusammenarbeitet.
Gute Beratung braucht gute Werkzeuge. Bis 2030 soll der Arbeitsmarktservice weiter modernisiert werden. Dazu gehören neue digitale Programme, bessere Abläufe, eine ServiceLine für einfache Anliegen und der gezielte Einsatz von künstlicher Intelligenz.
Digitalisierung soll die persönliche Beratung nicht ersetzen. Sie soll sie besser machen.
Wenn einfache Verwaltungsschritte schneller erledigt werden können, bleibt mehr Zeit für das, was besonders wichtig ist: persönliche Beratung, Vermittlung, Begleitung und Kontakt mit Betrieben.
Arbeitsmarktpolitik ist Teamarbeit.
Der Arbeitsmarktservice arbeitet mit vielen Partnern zusammen: Sozialpartnern, Betrieben, Bildungseinrichtungen, öffentlichen Stellen, privaten Trägern, Sozialdiensten und weiteren Akteuren. Diese Zusammenarbeit soll bis 2030 noch stärker werden.
Klingt einfach. Es ist eine große Herausforderung, an der wir täglich mit Elan arbeiten.
Die Ziele bis 2030 sind anspruchsvoll, aber klar.
Der Arbeitsmarktservice will:
- registrierte Arbeitslose besser und schneller in Beschäftigung bringen,
- Menschen mit Behinderungen und andere vulnerable Gruppen stärker unterstützen,
- Betriebe bei der Personalsuche besser begleiten,
- die Betreuungsrelation verbessern,
- die Maßnahmeninfrastruktur festigen,
- mehr Transparenz auf dem Arbeitsmarkt schaffen,
- digitale Werkzeuge sinnvoll einsetzen,
- die Zusammenarbeit mit Partnern ausbauen.
Ob wir diese Ziele erreichen, überprüfen wir ständig.
- Strategiedokument „AM#S²2030 | Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030“
- zum genehmigten Dokument mit Beschluss
- zur Druckversion des Dokuments - Monitoring der arbeitsmarktpolitischen Zielwerte (siehe entsprechenden Menüpunkt auf dieser Seite)
- alleJobs Südtirol
- Arbeitsmarktdaten online
- Arbeitsmarkt News
- Kurzpräsentation in deutscher Sprache
Die Entwicklung der arbeitsmarktpolitischen Zielwerte seit 2020
Die Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Zielwerte kann durch ein vom Arbeitsmarktservice vorgenommenes Monitoring transparent nachvollzogen werden.
- Die Entwicklung der Zielwerte der aktiven Arbeitsmarktpolitik seit 2020 - Arbeitsmarkt News Nr. 4/2026
- Arbeitsmarktpolitische Zielwerte 2020-2024: Stand 2024 - Arbeitsmarkt News Nr. 4/25
- Arbeitsmarktpolitische Zielwerte 2020-2024: Stand 2023 - Arbeitsmarkt News Nr. 3/24
- Arbeitsmarktpolitische Zielwerte 2020-2024: Stand 2022 - Arbeitsmarkt News Nr. 3/23
- Arbeitsmarktpolitische Zielwerte 2020-2024: Stand 2021 - Arbeitsmarkt News Nr. 6/22
- Arbeitsmarktpolitische Zielwerte 2020-2024: Stand und Perspektiven - Arbeitsmarkt News Nr. 3/2021
- Monitoring der Zielwerte 2025
Vorherige Strategiedokumente und Mehrjahrespläne für Beschäftigung
Das 2020 verabschiedete Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“ beinhaltet die strategischen Zielsetzungen der Südtiroler Arbeitsmarktpolitik, wie sie von den Sozialpartnern, der Südtiroler Landesregierung und anderen arbeitsmarktpolitischen Akteuren geteilt werden.
Strategiedokument "Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24"
Angenommen von der Landesarbeitskommission am 30.09.2020, genehmigt mit Änderungen von der Südtiroler Landesregierung am 03.11.2020
Pressekonferenz (Link zu Youtube) zur Präsentation des Strategiedokumentes Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24 und der ersten getroffenen Maßnahmen durch Landesrat Philipp Achammer, Donatella Califano und Sabine Mayr als Vertreterinnen der Sozialpartner sowie Direktor des Arbeitsmarktservice Stefan Luther (18.01.2021)
- Mehrjahresplan für die Beschäftigungspolitik 2013-2020
Umsetzungsstand August 2019 - Mehrjahresplan für die Beschäftigungspolitik 2007-2013
- Monitoring der Maßnahmen des Mehrjahresplanes für die Beschäftigungspolitik 2000-2006
Bericht über den Umsetzungsstand der vorgesehenen Maßnahmen - 1. Semester 2005 - Mehrjahresplan für die Beschäftigungspolitik 2000-2006
Die Beschäftigungsgarantie "GOL" und der Südtiroler Landesanwendungsplan
Am 28. Juni 2022 hat die Südtiroler Landesregierung den ersten Landesanwendungsplan im Rahmen der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie „GOL“ genehmigt. Der Landesanwendungsplan wurde durch weitere Beschlüsse mehrfach aktualisiert.
Der Landesanwendungsplan fungiert nach wie vor als operativer Plan zur Umsetzung der im Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“ vereinbarten Zielsetzungen.
Beschlüsse der Südtiroler Landesregierung im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeitsgarantie "GOL"
- Beschluss der Landesregierung Nr. 523 vom 26. Juni 2026: Anpassung des Landesanwendungsplans (PAR), gemäß Dekret des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik vom 04.12.2025 – Änderung des Beschlusses Nr. 155 vom 27.02.2026
- Positives Gutachten von Seiten der Generaldirektion der aktiven Arbeitspolitik des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik vom 05.06.2026 zur Aktualisierung des Landesanwendungsplanes
- Beschluss Nr. 155 der Südtiroler Landesregierung vom 27. Februar 2026: Anpassung des Landesanwendungsplans (PAR), gemäß Dekret des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik vom 04.12.2025
- Beschluss Nr. 683 der Südtiroler Landesregierung vom 05. September 2025: Anpassung des Landesanwendungsplans (PAR) des Nationalen Programms zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL), genehmigt mit Beschluss Nr. 464 vom 28. Juni 2022, gemäß Dekret des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Nr. 3093 vom 13. Februar 2025
- Positives Gutachten des ministerialen Generaldirektors der aktiven Arbeitsmarktpolitik vom 08.08.2025 zur Aktualisierung des Landesanwendungsplanes
- Beschluss Nr. 163 der Südtiroler Landesregierung vom 11. März 2025: PNRR - M5C1R1.1 - Programm GOL - Festlegung der Richtlinien für die Durchführung von extracurricularen Praktika
- Beschluss Nr. 744 der Südtiroler Landesregierung vom 10. September 2024: Nationaler Aufbau- und Resilienzplan („PNRR“) – Programm „Garantie der Beschäftigungsfähigkeit für Arbeitnehmende GOL“ — Genehmigung des öffentlichen Aufrufs Nr. 2. Hier gelangen Sie zum Aufruf: Aufrufe „GOL”-Programm
- Beschluss der Landesregierung Nr. 700 vom 27.08.2024: Abänderung des Landesanwendungsplans des GOL-Programms bezüglich der für das Jahr 2022 zugewiesenen PNRR-Mittel und Aktualisierung desselben infolge der für das Jahr 2023 zugewiesenen PNRR Mitteln
- Positives Gutachten des ministerialen Generaldirektors der aktiven Arbeitsmarktpolitik vom 11.07.2024 zur Aktualisierung des Landesanwendungsplanes
- Landesanwendungsplan: „Vereinheitlichter Text“ aufbauend auf den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 464 vom 28.06.2022 und Nr. 575 vom 04.07.2023
- Beschluss der Landesregierung Nr. 645 vom 25.07.2023: Nationaler Aufbau- und Resilienzplan („PNRR“) – Programm „Garantie der Beschäftigungsfähigkeit für Arbeitnehmende GOL“ — Genehmigung des öffentlichen Aufrufs Nr. 1. Hier gelangen Sie zum Aufruf: Aufrufe „GOL”-Programm
- Beschluss der Landesregierung Nr. 575 vom 04.07.2023: Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. 464 vom 28.06.2022: Landesanwendungsplan des Nationalen Programms für die Beschäftigungsfähigkeitsgarantie von Arbeitnehmern ("GOL") und Aktualisierung der standardisierten Einheitskosten – PNRR-Mission 5, Komponente 1, Reform 1.1
- Positives Gutachten der „Agenzia Nazionale per le Politiche Attive del Lavoro” vom 20.06.2023 zur Aktualisierung des Landesanwendungsplanes
- Beschluss der Landesregierung Nr. 830 vom 15.11.2022: Vereinbarung zur Umsetzung der Reform "Aktive Arbeitsmarktpolitik und Berufsausbildung" zwischen dem Land Südtirol, dem Arbeitsministerium und der Anpal
- Beschluss der Landesregierung Nr. 464 vom 28.06.2022
- Landesanwendungsplan des staatlichen Programms für die Beschäftigungsfähigkeitsgarantie von Arbeitnehmern („GOL“) - PNRR Mission 5, Komponente C1, Reform 1.1
Der Landesanwendungsplan ist vom Beschluss der Landesregierung Nr. 575 vom 04.07.2023 im Hinblick auf Maßnahmenwege und standardisierte Einheitskosten ajouriert worden. (Hinweis: Die deutsche Version ist eine maschinelle Übersetzung des italienischen Originals.) - Positives Gutachten hinsichtlich der Kohärenz des Landesanwendungsplanes mit dem nationalen Programm durch die „Agenzia Nazionale per le Politiche Attive del Lavoro” vom 29.07.2022
- Präsentation „Der Südtiroler Weg zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit“ anlässlich der Pressekonferenz vom 20.07.2022 über den Landesanwendungsplan
Jobs Act
Auszug der wichtigsten Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 150 vom 14. September 2015 „Bestimmungen zur Neugestaltung der Rechtsvorschriften für die Arbeitsverwaltungen und die aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Jobs act) - INFORMELLE ÜBERSETZUNG DES ITALIENISCHEN GESETZESTEXTES
- Dienstleistungsnetz für aktive Arbeitsmarktpolitik (Titel I des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 150 "Jobs Act" vom 14. September 2015, Artikel 1, 2, 3, 4 und 9)
- Verwaltung des Arbeitslosenstatus (Titel II des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 150 "Jobs Act" vom 14. September 2015, Artikel 18, 19, 20, 21 und 25)
Letzte Aktualisierung: 29/07/2026