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Aktive Arbeitsmarktpolitik in Südtirol

Von der Strategie zur Umsetzung

Südtirol verfolgt die aktive Arbeitsmarktpolitik mit absolutem Vorrang. Die geltende Strategie und ihre Umsetzung sind in zwei Dokumenten festgelegt. Die Notwendigkeit, angesichts der sich abzeichnenden Herausforderungen die Transformationen des Arbeitsmarktes zu gestalten, unterstreicht die Bedeutung effizienter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen für Betriebe, Arbeitnehmende und Arbeitsuchende. Aktive Arbeitsmarktpolitik leistet einen wesentlichen Beitrag sowohl zur wirtschaftlichen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit Südtirols.

Südtirol hat sich an der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie „GOL“ beteiligt, die mit europäischen Mitteln aus dem „PNRR“ finanziert wird.

Das Strategiedokument AM#S²2030 - Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030

Das 2026 verabschiedete Strategiedokument AM#S²2030 | Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030 beinhaltet die strategischen Zielsetzungen der Südtiroler Arbeitsmarktpolitik, wie sie von den Sozialpartnern, der Südtiroler Landesregierung und weiteren arbeitsmarktpolitischen Akteuren geteilt werden. 

Strategiedokument AM#S²2030 | Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030
Angenommen von der Landesarbeitskommission am 28.01.2026, genehmigt mit Änderungen von der Südtiroler Landesregierung am 10.04.2026, Beschluss Nr. 284.

Vorherige Strategiedokumente und Mehrjahrespläne für Beschäftigung

Das 2020 verabschiedete Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“ beinhaltet die strategischen Zielsetzungen der Südtiroler Arbeitsmarktpolitik, wie sie von den Sozialpartnern, der Südtiroler Landesregierung und anderen arbeitsmarktpolitischen Akteuren geteilt werden. 

Strategiedokument "Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24"
Angenommen von der Landesarbeitskommission am 30.09.2020, genehmigt mit Änderungen von der Südtiroler Landesregierung am 03.11.2020

Pressekonferenz (Link zu Youtube) zur Präsentation des Strategiedokumentes Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24 und der ersten getroffenen Maßnahmen durch Landesrat Philipp Achammer, Donatella Califano und Sabine Mayr als Vertreterinnen der Sozialpartner sowie Direktor des Arbeitsmarktservice Stefan Luther (18.01.2021)

Die Beschäftigungsgarantie "GOL" und der Südtiroler Landesanwendungsplan

Am 28. Juni 2022 hat die Südtiroler Landesregierung den ersten Landesanwendungsplan im Rahmen der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie „GOL“ genehmigt. Der Landesanwendungsplan wurde durch weitere Beschlüsse mehrfach aktualisiert. 

Der Landesanwendungsplan fungiert nach wie vor als operativer Plan zur Umsetzung der im Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“ vereinbarten Zielsetzungen.

Jobs Act

Auszug der wichtigsten Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 150 vom 14. September 2015 „Bestimmungen zur Neugestaltung der Rechtsvorschriften für die Arbeitsverwaltungen und die aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Jobs act) - INFORMELLE ÜBERSETZUNG DES ITALIENISCHEN GESETZESTEXTES

  • Dienstleistungsnetz für aktive Arbeitsmarktpolitik (Titel I des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 150 "Jobs Act" vom 14. September 2015, Artikel 1, 2, 3, 4 und 9)
  • Verwaltung des Arbeitslosenstatus (Titel II des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 150 "Jobs Act" vom 14. September 2015, Artikel 18, 19, 20, 21 und 25)  

Letzte Aktualisierung: 07/05/2026