Aktive Arbeitsmarktpolitik in Südtirol
Von der Strategie zur Umsetzung
Südtirol verfolgt die aktive Arbeitsmarktpolitik mit absolutem Vorrang. Die geltende Strategie und ihre Umsetzung sind in zwei Dokumenten festgelegt. Die Notwendigkeit, angesichts der sich abzeichnenden Herausforderungen die Transformationen des Arbeitsmarktes zu gestalten, unterstreicht die Bedeutung effizienter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen für Betriebe, Arbeitnehmende und Arbeitsuchende. Aktive Arbeitsmarktpolitik leistet einen wesentlichen Beitrag sowohl zur wirtschaftlichen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit Südtirols.
Südtirol hat sich an der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie „GOL“ beteiligt, die mit europäischen Mitteln aus dem „PNRR“ finanziert wird.
Das Strategiedokument AM#S²2030 - Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030
Das 2026 verabschiedete Strategiedokument AM#S²2030 | Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030 beinhaltet die strategischen Zielsetzungen der Südtiroler Arbeitsmarktpolitik, wie sie von den Sozialpartnern, der Südtiroler Landesregierung und weiteren arbeitsmarktpolitischen Akteuren geteilt werden.
Strategiedokument AM#S²2030 | Aktive Arbeitsmarktpolitik für 2030
Angenommen von der Landesarbeitskommission am 28.01.2026, genehmigt mit Änderungen von der Südtiroler Landesregierung am 10.04.2026, Beschluss Nr. 284.
Die Entwicklung der arbeitsmarktpolitischen Zielwerte seit 2020
Die Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Zielwerte kann durch ein vom Arbeitsmarktservice vorgenommenes Monitoring transparent nachvollzogen werden.
- Die Entwicklung der Zielwerte der aktiven Arbeitsmarktpolitik seit 2020 - Arbeitsmarkt News Nr. 4/2026
- Arbeitsmarktpolitische Zielwerte 2020-2024: Stand 2024 - Arbeitsmarkt News Nr. 4/25
- Arbeitsmarktpolitische Zielwerte 2020-2024: Stand 2023 - Arbeitsmarkt News Nr. 3/24
- Arbeitsmarktpolitische Zielwerte 2020-2024: Stand 2022 - Arbeitsmarkt News Nr. 3/23
- Arbeitsmarktpolitische Zielwerte 2020-2024: Stand 2021 - Arbeitsmarkt News Nr. 6/22
- Arbeitsmarktpolitische Zielwerte 2020-2024: Stand und Perspektiven - Arbeitsmarkt News Nr. 3/2021
- Monitoring der Zielwerte 2025
Vorherige Strategiedokumente und Mehrjahrespläne für Beschäftigung
Das 2020 verabschiedete Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“ beinhaltet die strategischen Zielsetzungen der Südtiroler Arbeitsmarktpolitik, wie sie von den Sozialpartnern, der Südtiroler Landesregierung und anderen arbeitsmarktpolitischen Akteuren geteilt werden.
Strategiedokument "Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24"
Angenommen von der Landesarbeitskommission am 30.09.2020, genehmigt mit Änderungen von der Südtiroler Landesregierung am 03.11.2020
Pressekonferenz (Link zu Youtube) zur Präsentation des Strategiedokumentes Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24 und der ersten getroffenen Maßnahmen durch Landesrat Philipp Achammer, Donatella Califano und Sabine Mayr als Vertreterinnen der Sozialpartner sowie Direktor des Arbeitsmarktservice Stefan Luther (18.01.2021)
- Mehrjahresplan für die Beschäftigungspolitik 2013-2020
Umsetzungsstand August 2019 - Mehrjahresplan für die Beschäftigungspolitik 2007-2013
- Monitoring der Maßnahmen des Mehrjahresplanes für die Beschäftigungspolitik 2000-2006
Bericht über den Umsetzungsstand der vorgesehenen Maßnahmen - 1. Semester 2005 - Mehrjahresplan für die Beschäftigungspolitik 2000-2006
Die Beschäftigungsgarantie "GOL" und der Südtiroler Landesanwendungsplan
Am 28. Juni 2022 hat die Südtiroler Landesregierung den ersten Landesanwendungsplan im Rahmen der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie „GOL“ genehmigt. Der Landesanwendungsplan wurde durch weitere Beschlüsse mehrfach aktualisiert.
Der Landesanwendungsplan fungiert nach wie vor als operativer Plan zur Umsetzung der im Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“ vereinbarten Zielsetzungen.
Beschlüsse der Südtiroler Landesregierung im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeitsgarantie "GOL"
- Beschluss Nr. 155 der Südtiroler Landesregierung vom 27. Februar 2026: Anpassung des Landesanwendungsplans (PAR), gemäß Dekret des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik vom 04.12.2025
- Beschluss Nr. 683 der Südtiroler Landesregierung vom 05. September 2025: Anpassung des Landesanwendungsplans (PAR) des Nationalen Programms zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL), genehmigt mit Beschluss Nr. 464 vom 28. Juni 2022, gemäß Dekret des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Nr. 3093 vom 13. Februar 2025
- Positives Gutachten des ministerialen Generaldirektors der aktiven Arbeitsmarktpolitik vom 08.08.2025 zur Aktualisierung des Landesanwendungsplanes
- Beschluss Nr. 163 der Südtiroler Landesregierung vom 11. März 2025: PNRR - M5C1R1.1 - Programm GOL - Festlegung der Richtlinien für die Durchführung von extracurricularen Praktika
- Beschluss Nr. 744 der Südtiroler Landesregierung vom 10. September 2024: Nationaler Aufbau- und Resilienzplan („PNRR“) – Programm „Garantie der Beschäftigungsfähigkeit für Arbeitnehmende GOL“ — Genehmigung des öffentlichen Aufrufs Nr. 2. Hier gelangen Sie zum Aufruf: Aufrufe „GOL”-Programm
- Beschluss der Landesregierung Nr. 700 vom 27.08.2024: Abänderung des Landesanwendungsplans des GOL-Programms bezüglich der für das Jahr 2022 zugewiesenen PNRR-Mittel und Aktualisierung desselben infolge der für das Jahr 2023 zugewiesenen PNRR Mitteln
- Positives Gutachten des ministerialen Generaldirektors der aktiven Arbeitsmarktpolitik vom 11.07.2024 zur Aktualisierung des Landesanwendungsplanes
- Landesanwendungsplan: „Vereinheitlichter Text“ aufbauend auf den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 464 vom 28.06.2022 und Nr. 575 vom 04.07.2023
- Beschluss der Landesregierung Nr. 645 vom 25.07.2023: Nationaler Aufbau- und Resilienzplan („PNRR“) – Programm „Garantie der Beschäftigungsfähigkeit für Arbeitnehmende GOL“ — Genehmigung des öffentlichen Aufrufs Nr. 1. Hier gelangen Sie zum Aufruf: Aufrufe „GOL”-Programm
- Beschluss der Landesregierung Nr. 575 vom 04.07.2023: Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. 464 vom 28.06.2022: Landesanwendungsplan des Nationalen Programms für die Beschäftigungsfähigkeitsgarantie von Arbeitnehmern ("GOL") und Aktualisierung der standardisierten Einheitskosten – PNRR-Mission 5, Komponente 1, Reform 1.1
- Positives Gutachten der „Agenzia Nazionale per le Politiche Attive del Lavoro” vom 20.06.2023 zur Aktualisierung des Landesanwendungsplanes
- Beschluss der Landesregierung Nr. 830 vom 15.11.2022: Vereinbarung zur Umsetzung der Reform "Aktive Arbeitsmarktpolitik und Berufsausbildung" zwischen dem Land Südtirol, dem Arbeitsministerium und der Anpal
- Beschluss der Landesregierung Nr. 464 vom 28.06.2022
- Landesanwendungsplan des staatlichen Programms für die Beschäftigungsfähigkeitsgarantie von Arbeitnehmern („GOL“) - PNRR Mission 5, Komponente C1, Reform 1.1
Der Landesanwendungsplan ist vom Beschluss der Landesregierung Nr. 575 vom 04.07.2023 im Hinblick auf Maßnahmenwege und standardisierte Einheitskosten ajouriert worden. (Hinweis: Die deutsche Version ist eine maschinelle Übersetzung des italienischen Originals.) - Positives Gutachten hinsichtlich der Kohärenz des Landesanwendungsplanes mit dem nationalen Programm durch die „Agenzia Nazionale per le Politiche Attive del Lavoro” vom 29.07.2022
- Präsentation „Der Südtiroler Weg zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit“ anlässlich der Pressekonferenz vom 20.07.2022 über den Landesanwendungsplan
Jobs Act
Auszug der wichtigsten Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 150 vom 14. September 2015 „Bestimmungen zur Neugestaltung der Rechtsvorschriften für die Arbeitsverwaltungen und die aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Jobs act) - INFORMELLE ÜBERSETZUNG DES ITALIENISCHEN GESETZESTEXTES
- Dienstleistungsnetz für aktive Arbeitsmarktpolitik (Titel I des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 150 "Jobs Act" vom 14. September 2015, Artikel 1, 2, 3, 4 und 9)
- Verwaltung des Arbeitslosenstatus (Titel II des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 150 "Jobs Act" vom 14. September 2015, Artikel 18, 19, 20, 21 und 25)
Letzte Aktualisierung: 07/05/2026