Punkteführerschein
Gemäß Artikel 27 des GvD Nr. 81/2008 sind ab dem 01.10.2024 Unternehmen und Selbstständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen gemäß Art 89, Abs. 1, Buchstabe a) tätig sind, ausgenommen jene, die lediglich Lieferungen oder intellektuelle Dienstleistungen erbringen, den Punkteführerschein zu besitzen. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden, um den Punkteführerschein zu erhalten:
a) Eintragung bei der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer;
b) Erfüllung der im GvD Nr. 81/2008 vorgesehenen Ausbildungspflichten durch Arbeitgeber, Führungskräfte, Aufsichtspersonen, Selbstständige und Arbeitnehmer;
c) Besitz des gültigen DURC;
d) Besitz einer gültigen Risikobewertung in den Fällen, sofern gesetzlich vorgeschrieben;
e) Besitz der Bescheinigung der steuerlichen Ordnungsmäßigkeit, gemäß Art. 17-bis, Abs. 5 und 6 des GvD Nr. 241/1997, sofern gesetzlich vorgeschrieben;
f) Benennung des Leiters des Arbeitsschutzdienstes (RSPP), sofern gesetzlich vorgeschrieben.
Nicht alle in den Buchstaben a) bis f) genannten Anforderungen gelten für alle Betriebe, da der Gesetzgeber in den Punkten d), e) und f) den Zusatz „sofern gesetzlich vorgeschrieben“ eingefügt hat. Beispielsweise ist das Risikobewertungsdokument und die Benennung des Leiters des Arbeitsschutzdienstes (RSPP), nicht für Selbstständige und Unternehmen ohne Arbeitnehmer erforderlich. Hinsichtlich der Beitrags- und Steuerregelmäßigkeit (Punkte c und e) bescheinigt die Erklärung die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung.
Der Gesetzgeber schließt vom Anwendungsbereich des Punkteführerscheins auch die Unternehmen aus, die im Besitz einer SOA-Zertifizierung der Kategorie III oder höher gemäß Art. 100, Abs. 4 des GvD Nr. 36/2023 sind, unabhängig davon, zu welcher Kategorie sie angehören, sofern keine anderen Indikationen vorliegen.
Der Antrag auf Ausstellung des Punkteführerscheins kann ausschließlich über das Portal des nationalen Arbeitsinspektorats eingereicht werden.
Gesetzliche Grundlagen
Dekret vom 18.09.2024 des Arbeitsministeriums (nur italienisch)
Anwendungsschema des Punkteführerscheins (nur italienisch)
Rundschreiben Nr. 4/2024 vom 23.09.2024 (nur italienisch)
Technische Anleitung für die Benutzung des Portals (nur italienisch)
Letzte Aktualisierung: 01/12/2025