Landesarbeitskommission
Die Landesarbeitskommission ist als sozialpartnerschaftlich zusammengesetztes Gremium nach der Landesregierung das oberste Lenkungs- und Koordinierungsorgan der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Landes Südtirol.
Zu ihren Aufgaben zählen die Planung, die Leitung und die Kontrolle der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Landesebene. Dazu erarbeitet die Kommission mehrjährige arbeitsmarktpolitische Strategiepapiere. Das aktuell geltende Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24 (PDF)“ ist von der Landesarbeitskommission am 30.09.2020 angenommen und der Südtiroler Landesregierung zur Beschlussfassung weitergeleitet worden. Die Landesregierung hat das Dokument mit einigen Anpassungen am 03.11.2020 mit Beschluss Nr. 850 genehmigt. Auf der Seite Aktive Arbeitsmarktpolitik finden Sie weiterführende Informationen.
Dieses Dokument enthält einen Kurzbericht über die Tätigkeit der Landesarbeitskommission in der XVI. Gesetzgebungsperiode (2018-2023).
Ausgewählte Pressemitteilungen über die Aktivitäten der Landesarbeitskommission:
- 18.03.2025 - Landesarbeitskommission: Strategie für einen attraktiven Arbeitsmarkt
- 15.11.2024 - Landesarbeitskommission befasst sich mit Arbeitsmarktstrategie
- 06.03.2024 - Landesarbeitskommission: Beratungsgremium neu bestellt
- 06.09.2023 - Landesarbeitskommission: Aktive Arbeitsmarktpolitik im Mittelpunkt
- 18.01.2021 - Südtirols Arbeitsmarkt nachhaltig stärken und krisenfester machen - Video zur virtuellen Pressekonferenz
- 30.09.2020 - Aktive Arbeitsmarktpolitik: Strategiedokument verabschiedet
- 30.09.2019 - Landesarbeitskommission hebt saisonale Kontingente an
- 10.05.2019 - Landesarbeitskommission: Strategien für moderne Arbeitsmarktpolitik
- 26.03.2019 - Neue Landesarbeitskommission und neuer Institutsrat des AFI
Zusammensetzung
In der Landesarbeitskommission sind die Arbeitgeberorganisationen und die Gewerkschaften paritätisch vertreten. Hinzu kommen noch eine Reihe von Institutionen und Verbänden, die die Arbeitsmarktpolitik mitbestimmen. Als Kollegialorgan des Landes ist auch der proporzmäßigen Vertretung nach Sprachgruppen Rechnung zu tragen.
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 114 vom 05. März 2024 ist die Landesarbeitskommission für die laufende Legislaturperiode neu eingesetzt worden. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1029 vom 05.12.2025 sind neue Mitglieder für ausscheidende Personen nachnominiert worden.
Zu den rechtlichen Grundlagen der Landesarbeitskommission zählen das Landesgesetz vom 20. Juni 1980, Nr. 19 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 09. Oktober 1996, Nr. 36.
Unterkommissionen
Die Landeskommission für den europäischen Sozialfonds im Sinne des Art. 5 des L.G. Nr. 20/1986 wurde mit Art. 11, Absatz 4, vom L.G. Nr. 11/2014 abgeschafft.
Die Landeskommission für die Arbeitsvermittlungskontrolle im Sinne des Art. 3 des L.G. Nr. 49/1983 bestehend aus 6 Mitgliedern, davon gehören 4 der deutschen Sprachgruppe und 2 der italienischen Sprachgruppe an.
Eingesetzt mit Beschluss der Landesarbeitskommission vom 16.05.2024, ergänzt um Beschluss vom 18.12.2025.
Das Amt der Schriftführerin übt Martina Gufler aus, die bei der Behandlung von Angelegenheiten laut Art. 5 des L.G. Nr. 49/1983 mit beschließender Stimme an der Sitzung teilnimmt.
Die Landeskommission für die Berufsbildung im Sinne des Art. 6 des L.G. Nr. 40/1992 besteht aus 13 Mitgliedern, davon gehören 9 der deutschen Sprachgruppe, 3 der italienischen Sprachgruppe und 1 der ladinischen Sprachgruppe an.
Eingesetzt mit Beschluss der Landesarbeitskommission vom 16.05.2024, ergänzt um Beschluss vom 18.12.2025.
Die Unterkommission zur Erstellung von Gutachten zum außerordentlichen Lohnausgleich im Sinne des Art. 2, Abs. 2 des L.G. Nr. 33/86 wurde mit Art. 38, Absatz 1, Buchstabe d) des L.G. vom 23. Dezember 2015, Nr. 18 abgeschafft.
Letzte Aktualisierung: 15/12/2025