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Arbeitverdienststerne: Vorschläge bis zum 16. Oktober einreichen!

27.09.2023, 09:13

Vorschläge für die Verleihung von Arbeitsverdienststernen können bis zum 16. Oktober 2023 eingereicht werden. Darauf weist das Landesarbeitsinspektorat hin.

Im Bild der Sitz des Arbeitsinspektorats des Landes (Bozen), das Auskünfte zum Arbeitsverdienststern erteilt. (Foto: LPA)
Im Bild der Sitz des Arbeitsinspektorats des Landes (Bozen), das Auskünfte zum Arbeitsverdienststern erteilt. (Foto: LPA)

Mit den Arbeitsverdienststernen ehrt der Staatspräsident auf Vorschlag des Arbeitsministers Arbeitnehmende, die sich durch besondere Fachkenntnisse, Fleiß und gutes moralisches Verhalten auszeichnen. Die Geehrten tragen in der Folge den Titel "Meister der Arbeit". 

Das Landesarbeitsinspektorat weist darauf hin, dass noch bis zum 16. Oktober Vorschläge für die Verleihung von Arbeitsverdienststernen unterbreitet werden können. Die Auszeichnung ist Arbeitenden, Angestellten und Führungskräften privater oder öffentlicher Unternehmen, Genossenschaften, Gewerkschaften oder Unternehmerorganisationen vorbehalten, die mindestens 50 Jahre alt sind und wenigstens 25 Beschäftigungsjahre absolviert haben und die sich am Arbeitsplatz durch Fleiß, Einsatz, Fachkenntnisse, Innovationsgeist sowie Einsatz für Arbeitssicherheit und der Einführung von Nachwuchskräften hervorgetan haben. 

Betriebe und Unternehmen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Arbeitnehmende selbst können entsprechende Vorschläge einbringen. Diese werden von einer Kommission im Landesarbeitsinspektorat geprüft. Die Kommission unterbreitet dann dem Arbeitsministerium in Rom die Vorschlagsliste. Die Verleihung erfolgt mit Dekret des Präsidenten der Republik.

Nähere Auskünfte erteilt das Arbeitsinspektorat des Landes in Bozen unter der Rufnummer Tel. 0471 418540.

red/jw