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Land sucht Technische Expertinnen und Experten

21.08.2025, 10:38

Bis 4. September können sich Interessierte für zeitbegrenzte Voll- oder Teilzeitstellen als Technische Expertin oder Technischer Experte bei der Landesverwaltung bewerben

Abwechslungsreiche Aufgaben und Verantwortung für spannende Projekte bei der Landesverwaltung: Bis 4. September können sich Interessierte als Technische Expertin oder Technischer Experte bewerben. (Foto: Pexel. Das Foto darf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.)
Abwechslungsreiche Aufgaben und Verantwortung für spannende Projekte bei der Landesverwaltung: Bis 4. September können sich Interessierte als Technische Expertin oder Technischer Experte bewerben. (Foto: Pexel. Das Foto darf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.)

BOZEN (LPA). Als Technische Expertin oder Technischer Experte in der Landesverwaltung arbeiten, bedeutet Verantwortung übernehmen, Projekte begleiten und technische Kompetenz einsetzen. Wer einen Hochschulabschluss in Ingenieurwesen oder Architektur hat, kann sich jetzt um eine Arbeitsstelle als "Technische Expertin / Technischer Experte" bei der Landesverwaltung bewerben. Die Landesverwaltung bietet mehrere zeitbegrenzte Stellen in der IX. Funktionsebene an.

Die Stellen sind in Vollzeit oder Teilzeit möglich. Dienstsitz ist vorwiegend in Bozen. Die Arbeitsplätze sind keiner Sprachgruppe vorbehalten. Teilnehmen können Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft, einem vierjährigen Hochschulabschluss in Ingenieurwesen oder Architektur sowie der bestandenen Staatsprüfung. Außerdem ist der Zweisprachigkeitsnachweis auf Niveau C1 erforderlich; für Ladinerinnen und Ladiner zusätzlich die Ladinischprüfung C1.

Die Einreichfrist endet am Donnerstag, 4. September 2025, um 12 Uhr. Anmeldungen sind nur online möglich: https://personal.provinz.bz.it/de/wettbewerbe-verwaltungspersonal. Dort sind auch alle weiteren Informationen abrufbar.

Es ist wichtig, dass alle Kandidatinnen und Kandidaten (mit Ausnahme jener, die nicht in Südtirol ansässig sind) die Bescheinigung der Sprachgruppenzugehörigkeit vor dem Ausfüllen des Online-Gesuchs bei Gericht beantragen. Die Bescheinigung über die Sprachgruppenzugehörigkeit (nicht älter als sechs Monate, in Originalausfertigung und in verschlossenem Umschlag) muss innerhalb 4. September um 12.00 Uhr, dem Ende der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge, beim Amt für Personalaufnahme eingereicht werden (von allen Bewerberinnen und Bewerbern, auch von Kandidaten und Kandidatinnen, die nicht in der Provinz Bozen ansässig sind). Genaueres steht in der Wettbewerbsankündigung.

Info: Amt für Personalaufnahme, Rittner Straße 5, Bozen, Tel. 0471 411567 / 0471 411562, E-Mail: francesca.valenti@provinz.bz.it

san