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Wir haben die Anzahl von vier oder mehr Teilnehmern erreicht, um einen digitalen/Sprach- bzw. Berufsbildungskurs zu starten, doch die Erfahrung hat uns gezeigt, dass die Durchführung eines Kurses mit so vielen Stunden das Risiko birgt, dass Teilnehmer aus verschiedenen Gründen abspringen. Was können wir tun?

Es ist möglich, einen kurzen Ausbildungskurs mit einer Dauer von 16 bis 18 Stunden und einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Begünstigten zu veranstalten. Die begünstigte Person kann für mehr als einen Kurs angemeldet werden und teilnehmen, zumindest bis zur Erreichung der vorgesehenen Gesamtstundenzahl für die Maßnahme, die im Anschluss an das Assessment zugeteilt wurde. Nach Abschluss des Kurses wird bei erfolgreichem Abschluss eine Bescheinigung über die erworbenen Lernergebnisse ausgestellt.

Die Maßnahmen werden über standardisierte Einheitskosten (UCS) finanziert: 

a) 164,53 Euro pro Stunde und Kurs (entspricht der Stufe A) für die absolvierten Stunden; 

b) 131,63 Euro pro Stunde und Kurs (entspricht der Stufe B) für die absolvierten Stunden; 

c) 82,27 Euro pro Stunde/Kurs (entspricht der Stufe C) für die durchgeführten Stunden; 

d) 0,90 Euro pro Stunde und Teilnehmer. 

Die für die ausführenden Parteien vorgesehene Vergütung wird nach folgender Formel berechnet, sofern die Anzahl der weitergebildeten Teilnehmer mindestens vier beträgt: (Stunden-UCS „Stufe A“ × Gesamtzahl der von Lehrkräften der „Stufe A“ durchgeführten Kursstunden) oder (Stunden-UCS „Stufe B“ × Gesamtzahl der von Lehrkräften der „Stufe B“ durchgeführten Kursstunden) oder (Stunden-UCS „Stufe C“ × Gesamtzahl der von Lehrkräften der „Stufe C“ durchgeführten Kursstunden) + Stunden-UCS pro Teilnehmer × Gesamtzahl weitergebildete Teilnehmer. 

Beträgt die Anzahl der weitergebildeten Teilnehmer weniger als vier, gilt für die ausführende Partei die gleiche Vergütung wie für die Individuelle oder individualisierte Ausbildung: Es wird die SEK/UCS in Höhe von 45,00 € pro Stunde für jeden weitergebildeten Teilnehmer angewandt. (SEK/UCS pro Stunde und Teilnehmer × Gesamtzahl der weitergebildeten Teilnehmer × Anzahl der Stunden).

  • Quelle: Verwaltungsamt Arbeitsmarkt
  • Nummer: 88
  • Datum: 09.07.2026