Wir haben Schwierigkeiten, eine digitale/ sprachliche/ oder berufliche Bildungsmaßnahme zu aktivieren, da wir die Mindestteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreichen. Was können wir tun?
Es ist möglich, einen Einzel- oder individualisierten Ausbildungskurs mit einer Dauer von 16 bis 18 Stunden und einer Teilnehmerzahl von 1 bis 3 Begünstigten zu organisieren. Die begünstigte Person kann für mehr als einen kurzen Ausbildungskurs angemeldet werden und teilnehmen, zumindest bis das vorgesehene Stundenkontingent für die Maßnahme erreicht ist, die im Anschluss an das Assessment zugeteilt wurde. Nach Abschluss des Kurses wird bei erfolgreichem Abschluss eine Bescheinigung über die erworbenen Lernergebnisse ausgestellt.
Die Maßnahmen werden unter Anwendung standardisierter Einheitskosten (SEK/UCS) in Höhe von 45,00 € pro Stunde finanziert. Die Vergütung für die ausführenden Parteien wird nach folgender Formel berechnet: (SEK/UCS pro Stunde/Teilnehmer × Gesamtzahl der weitergebildeten Teilnehmer × Anzahl der Stunden). Eine Teilnahmevergütung ist nicht vorgesehen.
- Quelle: Verwaltungsamt Arbeitsmarkt
- Nummer: 87
- Datum: 09.07.2026
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