Publikationen
Nr. 3/2011 - Die Leiharbeit in Zeiten der Krise
Die Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 hat sich besonders stark auf die Leiharbeit ausgewirkt. Sowohl die Beschäftigung, als auch die Zahl der gemeldeten offenen Stellen von Leiharbeitsagenturen, sind um mehr als 40% zurückgegangen. Das bedeutete einen Verlust von rund 400 Stellen, welcher vorwiegend auf die geringere Inanspruchnahme der Leiharbeit im verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen war. Erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 konnte sich die Leiharbeit wieder erholen. Nun kehrt sie langsam wieder auf das Vorkrisenniveau zurück.
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Nr. 2/2011 - Der Wiedereinstieg nach der freiwilligen Kündigung wegen Mutterschaft
Etwa 600-700 Südtirolerinnen jährlich kündigen während einer Schwangerschaft oder im ersten Lebensjahr ihres Kindes ihre Arbeitsstelle. Das Phänomen betrifft etwa 15% der beschäftigten Mütter. Eine von sieben Frauen gibt also, wenn sie Mutter wird, innerhalb des ersten Lebensjahres ihres Kindes freiwillig ihre Arbeit auf.
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Nr. 1/2011 - Europa 2020
„Europa 2020“ ist das neue, auf zehn Jahre angelegte Wirtschaftsprogramm der Europäischen Union. Es wurde im März 2010 von der Europäischen Kommission offiziell vorgeschlagen und im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet. Damit ist Europa 2020 das Nachfolgeprogramm der Lissabon-Strategie, die von 2000 bis 2010 verfolgt wurde. Der inhaltliche Schwerpunkt von „Europa 2020“ ist ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum mit einer besseren Koordinierung der nationalen und europäischen Wirtschaft.
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RC - Januar 2011 - RUNDSCHREIBEN
Vorübergehender Einsatz von arbeitslosen Personen
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Nr. 12/2010 - Arbeit auf Abruf: Eine Bewertung
Ende August 2010 hatten in Südtirol etwas mehr als 6.000 Personen einen Vertrag auf Abruf, was ungefähr 3% aller Arbeitnehmer entspricht. Lediglich 1.600 Personen davon waren im Alter zwischen 25 und 55 Jahren und hatten keine weitere bezahlte Beschäftigung. Die Arbeit auf Abruf, auch als job on call bekannt, wurde mit der Biagi-Reform im Jahre 2003 eingeführt und unterlag im Laufe der Jahre immer wieder gesetzlichen Änderungen. Rechtlich gesehen war und ist sie immer noch eine auf „unbeständige Tätigkeiten“ in verschiedenen Wirtschaftssektorenausgerichtete Vertragsform, bei welcher der Zeitpunkt und die Dauer der einzelnen Arbeitseinsätze unbestimmt sind. Der Arbeitnehmer arbeitet dabei nicht durchgehend, sondern nur zeitweise und trägt damit das gesamte Risiko von Beschäftigungs- und Einkommensschwankungen.
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RC - Dezember 2010 - RUNDSCHREIBEN
Gesetz vom 12. März 1999, Nr. 68 - Meldung des Personalstandes
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